Regelmäßige offene Sprechstunden
Borken | ⇒ Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V., Heidener Straße 42(Google-Map) |
montags-donnerstags, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (02861/89236-0) | |
Ansprechpersonen: | Wolfgang Fuchs Michael Brugger |
Besonderheiten: | Um vorherige Anmeldung / Terminreservierung wird gebeten: Tel.: 02861/89236-0 oder eMail: info@betreuungsverein-borken.de |
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.