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Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e. V.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vollmacht geben Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht, Entscheidungen für Sie zu treffen und Rechtshandlungen für Sie vorzunehmen, wenn Sie selbst wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage sind.

Die Vollmacht gilt nur für die Bereiche, die Sie selbst festlegen, z.B. zur Vertretung in Gesundheitsfragen, Vermögensangelegenheiten, oder Heimangelegenheiten.

Geben Sie nur der Person eine Vollmacht, der Sie uneingeschränkt vertrauen, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird.

Um eine Vollmacht rechtsverbindlich zu erstellen, müssen Sie geschäftsfähig sein. So lange Sie geschäftsfähig sind, können Sie sie jederzeit widerrufen, ändern oder Ihrer aktuellen Situation anpassen.

Banken und Sparkassen erkennen in der Regel nur bankinterne Vollmachten an. Wir empfehlen Ihnen die Beglaubigung Ihrer Vollmacht bei der Betreuungsbehörde.

Bewahren Sie Ihre Vollmacht für Ihren Bevollmächtigten gut zugänglich auf, da er nur mit dem Original für Sie handeln kann.

Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen wollen oder einen Bevollmächtigten und einen Ersatzbevollmächtigten einsetzen möchten, erteilen Sie bitte jeder Person eine eigene Vollmacht. Mit der Regelung zum Innenverhältnis legen Sie in einem zweiten Schritt eine verbindliche Rangfolge und ggf. weitere Einzelheiten für Ihre Beauftragung fest.

Vordrucke können Sie hier herunterladen:

⇒ Vollmacht

⇒ Innenverhältnisregelung

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