Regelmäßige offene Sprechstunden
Borken | ⇒ Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V., Heidener Straße 42(Google-Map) |
montags-donnerstags, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (02861/89236-0) | |
Ansprechpersonen: | Wolfgang Fuchs Michael Brugger |
Besonderheiten: | Um vorherige Anmeldung / Terminreservierung wird gebeten: Tel.: 02861/89236-0 oder eMail: info@betreuungsverein-borken.de |
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
„Besondere Wohnform“, „ABW“, „IAW“, „Betreutes Wohnen in Gastfamilien“ – es gibt viele unterschiedliche Angebote im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung.
Doch was ist was und was kommt für wen infrage? Und wenn ein geeignetes Wohnangebot gefunden ist, wie geht es dann weiter? Wie funktioniert die Finanzierung eines Wohnplatzes? Welche Anträge sind wo zu stellen?
Diese Themen werden uns an diesem Abend beschäftigen mit dem Ziel, Licht ins Dunkel zu bringen.
Referenten: Herr Michael Brugger / Herr Wolfgang Fuchs
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Grundschulung für neu bestellte ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Interessierte.
Es handelt sich um eine fortlaufende Veranstaltung an zwei Terminen, in denen unterschiedliche Themen aus dem Betreuungsrecht – insbesondere zu den Bereichen „Vermögensangelegenheiten“ und „persönliche Angelegenheiten“ – behandelt werden.
Referenten: Herr Michael Brugger / Herr Wolfgang Fuchs
Grundschulung für neu bestellte ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Interessierte.
Es handelt sich um eine fortlaufende Veranstaltung an zwei Terminen, in denen unterschiedliche Themen aus dem Betreuungsrecht – insbesondere zu den Bereichen „Vermögensangelegenheiten“ und „persönliche Angelegenheiten“ – behandelt werden.
Referenten: Herr Michael Brugger / Herr Wolfgang Fuchs
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Im zweiten Teil der Themenreihe schauen wir auf die Anbieter und Einrichtungen im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung.
Wie wird der Bedarf an Wohnplätzen ermittelt? Wer ist an diesem Prozess beteiligt? Warum müssen große Einrichtungen Wohnplätze abbauen, wo es doch überall lange Wartelisten gibt?
Zu diesen Fragen wird unser Gastreferent Stellung nehmen.
Referent: Herr Marco Witteberg, stellvertretender Leiter Bereich Wohnen, Stiftung Haus Hall
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.