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Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e. V.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Eine Patientenverfügung ist eine individuelle Willenserklärung eines entscheidungsfähigen Menschen zu künftigen medizinischen, pflegerischen und begleitenden Maßnahmen für den Fall zukünftiger Entscheidungsunfähigkeit.

Auf diese Weise können Sie Einfluss auf Ihre ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

Eine Patientenverfügung ist dann für Ihren behandelnden Arzt verbindlich, wenn durch die Festlegung Ihr Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann.

Daher sollten Sie allgemeine Formulierungen vermeiden. Beschreiben Sie möglichst konkret, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

Die Patientenverfügung soll für den Fall Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit gelten. Daher benötigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Verfügung gegenüber Ihren Ärzten erläutert und durchsetzt. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Patientenverfügung mit einer Vollmacht zu verbinden.

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