Wichtiger Hinweis zur Corona-Pandemie:
Die Durchführung unserer geplanten Veranstaltungen ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Während des bundesweit angeordneten Lock-Downs besteht ein Veranstaltungsverbot. Sollten ab Mitte Februar Lockerungen möglich sein, werden wir tagesaktuell über die Durchführung entsprechend der geltenden Corona-Schutzverordnung entscheiden. Für eine ggf. notwendige Kontaktrückverfolgung müssen Sie eine Selbstauskunft zum persönlichen Infektionsrisiko vorlegen, die Sie bitte am Veranstaltungstag ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns am Tag vor der jeweiligen Veranstaltung, ob die Durchführung möglich ist.
Wir bieten Beratung, Unterstützung, Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/-innen und alle Interessierten.