Regelmäßige offene Sprechstunden
| Borken | ⇒ Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V., Heidener Straße 42(Google-Map) |
| montags-donnerstags, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (02861/89236-0) | |
| Ansprechpersonen: | Wolfgang Fuchs Michael Brugger |
| Besonderheiten: | Um vorherige Anmeldung / Terminreservierung wird gebeten: Tel.: 02861/89236-0 oder eMail: info@betreuungsverein-borken.de |
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Es handelt sich um eine Veranstaltung an zwei Terminen, in denen wir Ihre Themen aus den Bereichen Vermögensangelegenheiten und persönliche Angelegenheiten aufgreifen und behandeln werden. Dabei profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen.
Referenten: Herr Michael Brugger, Herr Wolfgang Fuchs
Teilnahme nur nach telefonischer Anmeldung unter 02861 / 892360
Anmeldeschluss: 12.03.2026
Es handelt sich um eine Veranstaltung an zwei Terminen, in denen wir Ihre Themen aus den Bereichen Vermögensangelegenheiten und persönliche Angelegenheiten aufgreifen und behandeln werden. Dabei profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen.
Referenten: Herr Michael Brugger, Herr Wolfgang Fuchs
Teilnahme nur nach telefonischer Anmeldung unter 02861 / 892360
Anmeldeschluss: 12.03.2026
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Das Sozialgesetzbuch mit seinen 13 Büchern ist für viele ein undurchsichtiges Werk mit „sieben Siegeln“.
Wie findet man heraus, auf welche Leistungen eine rechtlich betreute Person in ihrer Lebenssituation Anspruch hat? Welche Leistung muss ich wo beantragen? Welche Hilfe und Unterstützung kann ich von Leistungsträgern erwarten?
Wir werden Ihnen helfen, das undurchsichtige Werk zu durchleuchten.
Referenten: Herr Michael Brugger, Herr Wolfgang Fuchs
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Der sog. Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung umfasst aktuell mehr als 40 Produktgruppen mit ca. 44.000 unterschiedlichen Artikeln. Wer soll das überschauen?
Welches Hilfsmittel ist wo zu beantragen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Kosten für das beantragte Hilfsmittel übernommen werden? Spielt dabei auch die Wohnsituation eine Rolle?
Zu diesen Fragen werden wir ausführlich Stellung nehmen.
Referenten: Herr Michael Brugger, Herr Wolfgang Fuchs
