Regelmäßige offene Sprechstunden
| Borken | ⇒ Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V., Heidener Straße 42(Google-Map) |
| montags-donnerstags, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (02861/89236-0) | |
| Ansprechpersonen: | Wolfgang Fuchs Michael Brugger |
| Besonderheiten: | Um vorherige Anmeldung / Terminreservierung wird gebeten: Tel.: 02861/89236-0 oder eMail: info@betreuungsverein-borken.de |
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Die Frage der Finanzierung der Bestattung bereitet vielen Menschen Sorge. Wie kann ich sicher vorsorgen, auch wenn ich meine Rücklagen für die Finanzierung von Pflegeleistungen aufbringen muss? Erkennt das Sozialamt Vorsorgeaufwendungen für die Bestattung an und wenn ja in welcher Höhe?
Über diese Fragen wird unser Referent berichten. Im Anschluss gehen wir auf die daraus folgenden Aufgaben für rechtliche Betreuung ein.
Referenten: Herr René Müggenborg, Bestattungshaus Sieverdingbeck, Borken,
Herr Michael Brugger / Herr Wolfgang Fuchs
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Es handelt sich um eine Veranstaltung an zwei Terminen, in denen wir Ihre Themen aus den Bereichen Vermögensangelegenheiten und persönliche Angelegenheiten aufgreifen und behandeln werden. Dabei profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen.
Referenten: Herr Michael Brugger, Herr Wolfgang Fuchs
Teilnahme nur nach telefonischer Anmeldung unter 02861 / 892360
Anmeldeschluss: 12.03.2026
Es handelt sich um eine Veranstaltung an zwei Terminen, in denen wir Ihre Themen aus den Bereichen Vermögensangelegenheiten und persönliche Angelegenheiten aufgreifen und behandeln werden. Dabei profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen.
Referenten: Herr Michael Brugger, Herr Wolfgang Fuchs
Teilnahme nur nach telefonischer Anmeldung unter 02861 / 892360
Anmeldeschluss: 12.03.2026
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Das Sozialgesetzbuch mit seinen 13 Büchern ist für viele ein undurchsichtiges Werk mit „sieben Siegeln“.
Wie findet man heraus, auf welche Leistungen eine rechtlich betreute Person in ihrer Lebenssituation Anspruch hat? Welche Leistung muss ich wo beantragen? Welche Hilfe und Unterstützung kann ich von Leistungsträgern erwarten?
Wir werden Ihnen helfen, das undurchsichtige Werk zu durchleuchten.
Referenten: Herr Michael Brugger, Herr Wolfgang Fuchs
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wie aber formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht? Welche Form ist erforderlich und wo sollten Sie die Vollmacht aufbewahren?
Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen in unserem kostenlosen Vortrag. Diese bieten Orientierung und handfeste praktische Informationen, so dass Sie anschließend wissen, welche konkreten Schritte für Sie persönlich anstehen.
Telefonische Anmeldung unter: 02861 / 892360
