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Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e. V.

Betreuertreff Borken – „Das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten ab 2023“

Wann:
11. Mai 2023 um 18:30 – 20:30
2023-05-11T18:30:00+02:00
2023-05-11T20:30:00+02:00
Wo:
Rotkreuzzentrum
Röntgenstr. 6
46325 Borken-Gemen
Preis:
Kostenlos
Kontakt:
Michael Brugger, Wolfgang Fuchs
02861/89236-0

Der am 01.01.2023 in Kraft getretene § 1358 BGB gibt Ehegatten für den Notfall einen gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitsfürsorge, das allerdings an enge Voraussetzungen gebunden ist und nur maximal sechs Monate gilt.

An diesem Abend wird erläutert, was sich durch das neue Gesetz verändert und worauf zu achten ist. Insbesondere werden Vor- und nachteile zur Vorsorgevollmacht angesprochen.